Lange haben wir gewartet, nun freuen wir uns um so mehr – wieder Gäste bei uns begrüßen zu dürfen. Intensiv haben wir uns mit dem Hygienekonzept beschäftigt und sind gut vorbereitet, den Sauberkeit und Hygiene sind uns nicht erst seit Corona sehr wichtig.
Voraussetzung für einen Aufenthalt bei uns
Laut der Bayerischen Staatsregierung gilt ab 1. September 2021 Folgendes:
Für touristische Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen und -häusern gilt ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 35 im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt in Innenräumen der 3G-Grundsatz.
3G-Grundsatz: Für Geimpfte und Genesene gilt somit keine Einschränkung mehr.
Getestete müssen - im Rahmen von 3G - mit einem Test bei der Ankunft und danach alle 72 Stunden ein erneut negatives Testergebnis nachweisen (PCR-Test, Antigen-Schnelltest oder Selbsttest unter Aufsicht).
Corona-Testangebote im Landkreis Kitzingen: https://www.kitzingen.de/buergerservice/aktuelles/uebersicht-corona-tests/
Schutz-Maßnahmen:
- Wir achten auf einen Mindestabstand von 1,50 Meter.
- Mund- und Nasenschutz sind selbstverständlich.
- Händeschütteln vermeiden wir.
- Unser Haus wird angemessen gereinigt. Wäsche, Handtücher und weitere Textilien werden bei mindestens 60 Grad gewaschen. Die Küche wird komplett gereinigt.
- Dokumentationspflichten werden eingehalten.
- Auf Wunsch arrangieren wir einen kontaktlosen Check-in/-out.
Vom Besuch ausgeschlossen
Vom Besuch in unserem Hause sind ausgeschlossen:
- Gäste mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion
- Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Covid-19 – Fällen hatten (ausgenommen medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu Covid-19-Patienten).
- Gäste mit assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere.
Gäste, die während Ihres Aufenthaltes Symptome entwickeln, müssen dies unverzüglich melden und ihren Aufenthalt umgehend beenden.
Wichtige Informationsquellen:
Aktuelle Meldungen sowie Coronazahlen zum Landkreis Kitzingen: https://www.kitzingen.de/buergerservice/aktuelles/aktuelles-2020/uebersichtsseite-corona/
Alle gültigen Rechtsgrundlagen und die aktuell geltende Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/711/baymbl-2020-711.pd
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Sollten Sie weitere Fragen haben, so stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!